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Derzeit sind noch keine akuten Verdachtsfälle von Vogelgrippe in Oberösterreich bekannt. Beim Auffinden verendeter Vögel, insbesondere Wildvögel, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und der Abtransport zu regeln.
Grundsätzlich ist für die Verbringung toter Tiere die Gemeinde zuständig. Handelt es sich jedoch um Wasservögel, ist der Amtstierarzt zu verständigen, der dann die notwendigen Veranlassungen zu treffen hat.
Wildvögel:
Verendete Wildvögel sind wie bisher unter Einhaltung der Hygiene (Handschuhe, keine
direkte Berührung der Kadaver) wie auch andere verendete Tiere einzusammeln und für
die Abholung und Entsorgung durch die AVE-TKV Regau bereitzustellen.
Zuständig ist die Gemeinde.
Wasservögel:
1. Für das Aufsammeln und Verbringen ist der Amtstierarzt (lt. BGBl.Nr. 68
Geflügelpest Risikoverordnung 2006) zuständig. Eventuell bei Erfordernis
Absperren des Fundortes. Die Gemeinde hat den Amtstierarzt zu verständigen.
2. Ist der Amtstierarzt aus diversen Gründen nicht greifbar, hat die betroffene
Gemeinde die weiteren Maßnahmen zu veranlassen.
3. Muss der verendete Wasservogel aus Bereichen (Flüsse, Seen etc.) geborgen
werden, wo die Hilfe der Feuerwehr erforderlich ist, ist folgendermaßen
vorzugehen:
• Absprache der Bergeaktion mit zuständigem Amtstierarzt des
Bezirkes/Magistrates!
• Nur mit kleiner Mannschaft ausrücken! Unnötiges Betreten des Fundortes
vermeiden!
• Vorher Plastiksack mit wasserfestem Stift beschriften oder Aufkleber:
Fundort, Funddatum, Finder
• Einwegschutzanzug, Einmalhandschuhe und Gummistiefel verwenden
• Je nach Einsatzlage (Staubbildung, Spritzwasser) mindestens Feinstaubmaske
und Schutzbrille verwenden (ev. Atemschutz)
• Wenn möglich durchsichtige Plastiksäcke zur Verpackung verwenden
• Nicht mit schmutzigen Händen ins Gesicht greifen!
• Plastiksack mit Tierkadaver in Transportwanne geben (Mörteltrog etc.)
• Transportwanne wird von anderer Person (ohne Schutzkleidung möglich ) ins
Fahrzeug gegeben
• Gründliche Reinigung der Stiefel. Falls vorhanden, anschließend handelsübliche
Desinfektionsmittel anwenden (verdünnte Säuren, Laugen, Alkohole,
Handdesinfektionsmittel)
• Komplette Einmalbekleidung ablegen und in Plastiksack geben. Diesen
zubinden und ebenfalls dem Amtstierarzt übergeben
• Vor Weiterfahrt Hände desinfizieren (mindestens 3 ml handelsübliches
Desinfektionsmittel für mindestens 30 sec., besser 60 sec.)
• Einsatzbekleidung und Schuhwerk im Feuerwehrhaus belassen!
• Bis mind. 3 Tage nach dem Einsatz Kontakt mit Hausgeflügel vermeiden!
• Fußraum und Ladebereich des Fahrzeuges sowie Transportwanne nach dem
Einsatz reinigen (mit Einmalhandschuhen) und mit Flächendesinfektionsmittel
(z.B. Alkoholspray) desinfizieren, anschließend Händedesinfektion.
Dokument veröffentlicht: 2006.03.03 18:17 Dokument geändert: 2006.04.01 20:01 |
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